VfGH greift bei Sozialhilfe ein

Der Verfassungsgerichtshof hat drei wesentliche Inhalte des neuen Sozialhilfe-Rahmengesetzes aufgehoben: die minimalen Beträge für Kinder in größeren Familien sind unzumutbar, die radikalen Einschnitte aufgrund geringerer Deutschkenntnisse sind unzulässig und die üppige Sammlung von Daten verstößt gegen Persönlichkeitsrechte.

Mehr dazu: https://www.vfgh.gv.at/medien/VfGH_zu_Sozialhilfe-Grundsatzgesetz__Hoechstsatzsyste.de.php

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