Bezeichnungsschutz und Berufsgesetz

Der obds als Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit hat bereits im Jahr 1997 den ersten Entwurf für ein Berufsgesetz der Sozialarbeit verfasst. In den folgenden Jahren wurden mehrere Entwürfe konzipiert. Bis heute ist es jedoch nicht gelungen ein bundeseinheitliches Berufsgesetz im Nationalrat zu verabschieden und eine gesetzliche Regelung der Sozialen Arbeit in Österreich zu erreichen. Aufgrund der komplexen Gesetzeslage (siehe dazu auch das entsprechende Rechtsgutachten) ist für die Umsetzung eines umfassenden Berufsgesetz die Zustimmung von Bund und Bundesländern notwendig. Ein Bezeichnungsschutzgesetz, das nur einen Teilbereich der Inhalte, die in einem umfassenden Berufsrecht geregelt werden könnten, umfasst, kann jedoch als einfaches Bundesgesetz beschlossen werden.

Wir freuen uns, dass im aktuellen Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung das Ziel der „Erarbeitung eines bundes­einheitlichen Berufsgesetzes für soziale Arbeit in Zusammenarbeit mit den Ländern“ verankert ist und dass Bundesminister Johannes Rauch bei der gemeinsamen Veranstaltung von obds, Arbeiterkammer, Gewerkschaften und ogsa mit dem Titel: „Die (un)endliche Geschiche des Berufsgesetzes der Sozialen Arbeit“ sich öffentlich für die Einführung eines Bezeichnungsschutzes als ersten, politisch in dieser Legislaturperiode umsetzbaren, Schritt ausgesprochen hat. Auch die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa) hat sich im Oktober 2023 in einer schriftlichen Stellungnahme positiv zur Notwendigkeit eines Bezeichnungsschutzes sowie eines Berufsgesetzes geäußert.

Am 15.12.2023 haben die Nationalratsabgeordneten Mag.a Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) und Mag. Markus Koza (GRÜNE) gemeinsam mit Martina Diesner-Wais (ÖVP), Mag. Ernst Gödl (ÖVP) und Ing. Martin Litschauer (GRÜNE) einen Initiativantrag zu einem „Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz 2023 (SozBezG 2023)“ im Parlament eingebracht. Er soll im Ausschuss für Arbeit und Soziales behandelt werden und nach entsprechender Beratung dem Nationalrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Eine Beschlussfassung ist im 1. Quartal 2024 wahrscheinlich. Der Initiativantrag ist unter diesem Link (inklusive Erläuterungen) auf der Parlaments-Homepage zu finden. Dort gibt es auch für Privatpersonen und Organisationen die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Diese können ab sofort bis zum Ende des parlamentarisches Prozesses abgegeben werden. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat über die politische Absicht, einen Bezeichnungsschutz zu verabschieden in einer Pressemitteilung informiert, in der sich Bundesminister Rauch für die Notwendigkeit eines Bezeichnungsschutzes aus Gründen der Qualitätssicherung ausspricht. Es finden sich auch bereits Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums dazu.

Der obds informiert laufend Mitglieder und Interessierte und hat am 18.12.2023 mit einer eigenen Presseaussendung auf die Entwicklungen reagiert. Laufend erreichen uns Rückmeldungen von Kolleg*innen, die sich zum Gesetzesentwurf äußern. Am 12.02.2024 konnten obds und ogsa, ein Vertreter der Fachhochschulstudiengänge sowie der Arbeiterkammer ihre Sichtweisen bei einem Termin im BMSGPK deponieren. In einer gemeinsamen Stellungnahme von obds und ogsa sprechen sich die beiden Verbände für einen Bezeichnungsschutz aus.

Am 20.02.2024 wurde der selbstständige Antrag im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrats diskutiert. Der Bericht des Ausschusses sowie der Vorschlag für den Gesetzestext, der am 28.02.2024 im Nationalrat zur Abstimmung kommt liegt bereits vor.

… damit berufspolitisch was weitergeht!

ÖSTERREICHISCHER BERUFSVERBAND DER SOZIALEN ARBEIT